StaRUG Compliance

StaRUG - Gesetzliche Pflichten erfüllen - persönliche Haftung vermeiden

Das meistunterschätzte Gesetz im geschäftlichen Raum

Das StaRUG ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Es trat am 1. Januar 2021 in Kraft und dient dazu, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine geordnete Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Ziel ist es, Unternehmen frühzeitig zu stabilisieren und eine Insolvenz zu vermeiden.

Über StaRUG

Das StaRUG setzt die europäische Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz um. Es regelt das dem Insolvenzrecht nahestehende Restrukturierungsrecht.

Unabhängig von einer Restrukturierung richtet sich §1 StaRUG an alle haftungsbeschränkten Geschäftsträger, demnach insbesondere alle Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KG, Genossenschaften, Stiftungen und eingetragene Vereine. Die Norm nimmt diese Gesellschaften hinsichtlich der Krisenfrüherkennung nunmehr unabhängig von ihrer Größe in die Pflicht.

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Gefordert ist eine kontinuierliche Risikofrüherkennung und frühzeitiges Krisenmanagement, verantwortet durch die Geschäftsleitung. Erreicht werden soll dadurch, dass bei einem kritischen Niveau der Gefährdung rechtzeitig Gegenmaßnahmen gestartet und die Überwachungsorgane, z.B. der Aufsichtsrat, informiert werden. Die Existenz des Unternehmens wird geschützt. Über einzelne Fälle, wie die ETERNA Mode GmbH und VARTA AG, wurde in den Medien berichtet.

Persönliche Haftung der Geschäftsführer

Ein Chefsessel kann sich anfühlen wie ein heißer Stein. Geschäftsführer trifft qua Gesetz (§43 Abs. 2 GmbHG bzw. §93 Abs. 2 AktG) die Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns. Ganz- oder teilweise Nichterfüllung hat schwerwiegende Konsequenzen. Der Geschäftsführer ist zunächst gegenüber den Gesellschaftern persönlich haftbar, im Insolvenzfall gegenüber den Gläubigern – in unbeschränkter Höhe. Insolvenzverwalter werden dann selbst der privaten Immobilie habhaft.

 

Besonders bitter: Die D&O-Police leistet bei wesentlichen Pflichtverletzungen nicht. Inwieweit einzelne Bedingungswerke bei Versäumnissen in diesem Bereich leisten, hängt von Details in den Bedingungen und vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Das Gesetz ist noch jung, die Rechtsprechung wird sich erst noch entwickeln.

StaRUG Compliance

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FAQ´s

Geschäftsführer unterliegen gesetzlich (§43 Abs. 2 GmbHG bzw. §93 Abs. 2 AktG) der sogenannten Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Wird diese Pflicht ganz oder teilweise verletzt, drohen schwerwiegende Folgen. Zunächst haftet der Geschäftsführer persönlich gegenüber den Gesellschaftern, im Insolvenzfall sogar gegenüber den Gläubigern – und zwar unbegrenzt. Im schlimmsten Fall können Insolvenzverwalter auch auf das private Vermögen, einschließlich Immobilien, zugreifen.

StaRUG setzt auf eine frühzeitige Identifikation und Bekämpfung von Krisen. Unternehmen müssen Krisensignale rechtzeitig erkennen und handeln. Das StaRUG bietet Unternehmen in Krisensituationen ein Werkzeug, um Gläubigerforderungen zu restrukturieren und die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen.

Es zielt darauf ab, eine Insolvenz zu vermeiden, indem frühzeitig Maßnahmen zur Sanierung ergriffen werden. Der Reputationsverlust einer Insolvenz wird dadurch vermieden.

StaRUG greift vor der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).

Unternehmen dürfen weder überschuldet noch zahlungsunfähig sein, sondern lediglich drohend zahlungsunfähig.

Das StaRUG erfordert ein proaktives und professionelles Krisenmanagement. Die Einhaltung hängt maßgeblich von der Fähigkeit ab, Krisen frühzeitig zu erkennen, Gläubiger einzubinden und einen durchdachten Restrukturierungsplan zu erstellen und umzusetzen. Ein geordneter Prozess, unterstützt durch Experten, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung erheblich.

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